Fachanwalt für Erbengemeinschaften

Rechtsanwalt Mörschner hat sich darauf spezialisiert, Erbengemeinschaften auseinanderzusetzen. Hierbei ist ihm seine Mitgliedschaft in der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. sehr behilflich. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sollten, bevor wechselseitig Rechtsanwälte beauftragt werden, das Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Mörschner suchen. Dieser wird die Sach- und Rechtslage darlegen und geeignete Lösungsvorschläge unterbreiten, die langwierige Rechtstreitigkeiten verhindern können. Ein Vergleichs-/Auseinandersetzungsvertrag, der in bestimmten Fällen zu beurkunden ist, regelt dann die Auseinandersetzung.

Herr Rechtsanwalt Mörschner ist auch als Interessenvertreter eines Miterben qualifiziert, die Erbengemeinschaft zwangsweise auseinanderzusetzen und die Rechte des Miterben in einer Erbengemeinschaft durchzusetzten. Hierfür vertritt er einzelne Erben/Miterben vor dem Nachlassgericht, den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die fachliche Beratung kann in den Kanzleien in Leverkusen und Bergheim durchgeführt werden. Auf Wunsch der ggfls. auch älteren Mandantschaft kann die Pflichtteilsberatung auch im Rahmen von Hausbesuchen in

  • Bergisch Gladbach
  • Gummersbach
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Bonn

stattfinden.

Ihre Ansprüche setzen wir weltweit durch. Herr Rechtsanwalt Mörschner ist Mitglied im Ausschuss Erbrecht beim Kölner Anwaltsverein, Mitglied im Vorprüfungsausschuss Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Geschäftsführer der Gesellschaft für Internationales Erbrecht und verfügt daher über ein weitverzweigtes Netzwerk von Erbrechtsspezialisten. Ein erstes Beratungsgespräch kostet 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Lukke Mörschner ist FOCUS Top-Anwalt Erbrecht 2018
Telefon Ort E-Mail Navigation aufklappen Prev Next Häkchen Listenpunkt MM Quadrate Navigation schließen Stichworte Zurück nach oben Suche Telefon E-Mail Terminvereinbarung Terminvereinbarung